Hygienekonzept Winterlauf

3G-Regeln

Grundlage dieses Hygienekonzepts ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 19.3.2022. Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der AHA- und 3G-Regel statt. Die Teilnahme und der Besuch als Zuschauer sind nur gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung über den Impfschutz (geimpft oder genesen), eines Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) möglich. Kinder bis zum Schuleintritt sowie Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten als getestete Personen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt für Teilnehmende und Besucher am Eingang zum Sportplatz (Am Samstag zusammen mit der Startnummernausgabe, am Sonntag davor). Nach erfolgter Kontrolle erhaltet Ihr ein Armband. Legt dieses Armband bitte während der Veranstaltung nicht ab. 

Maskenpflicht

In allen Innenräumen am Chorusberg, im Bürgerhaus Venwegen und insbesondere in den Bussen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Im Freien empfiehlt die aktuelle Coronaschutzverordnung das Tragen einer Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird. Bitte haltet diesen Mindestabstand insbesondere in Warteschlangen (Startnummernausgabe, Coronakontrolle, Verpflegungsstände, Präsentausgabe etc.) ein und folgt der Empfehlung, wenn Mindestabstand nicht möglich ist.