Zweimal mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie unsere Mitgliederversammlung schon verschieben. In der aktuell etwas entspannteren Lage ist der der ATG-Vorstand zuversichtlich, dass es beim dritten Versuch klappt und lädt alle Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Sie findet am 16. August 2021, 20 Uhr im Jugendraum unseres Vereinsheims am Chorusberg statt. Die Mitgliederversammlung wird unter Anwendung der Corona-Schutzverordnung durchgeführt. Je nach Infektionslage werden wir eventuell ins Freie, auf die Terrasse des Jugendraumes ausweichen. Wir bitten Euch, Eure Teilnahme vorab anzukündigen, damit wir bei Bedarf das Hygienekonzept an die Teilnehmerzahl anpassen können. Anmelden könnt Ihr Euch entweder mit einer kurzen Mail an die Geschäftsstelle (mail@atg-aachen.de) oder telefonisch unter 0241 61913 (bitte den Anrufbeantworter nutzen).
Tagesordnung
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
- Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Verlesung der Tagesordnung
- Ehrung der Verstorbenen
- Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 28.3.2019
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung der Berichte zu den Punkten 5 und 6 und Entlastung des Gesamtvorstands
- Vorlage und Genehmigung von vorliegenden Anträgen
- Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2021
- Wahl des geschäftsführenden Vorstands gemäß § 26 BGB und nach § 15 der Satzung
Vorsitzende/r (für zwei Jahre, geheime Wahl), Vorstand Finanzen (für drei Jahre, geheime Wahl) - Wahl eines Kassenprüfers und eines Ersatzkassenprüfers (Wahl per Handzeichen)
- Verschiedenes
Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung werden auf der ATG-Homepage veröffentlicht.
Hygienekonzept
Die Mitgliederversammlung wird unter Einhaltung der für Inzidenzstufe 1 geltenden Regeln durchgeführt.
Nach aktuellem Stand der eingegangenen Anmeldungen zur Mitgliederversammlung gehen wir von einer Teilnehmerzahl von weniger als 20 Personen aus. Daher können wir die Versammlung im Jugendraum durchführen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (Abstandsgebot).
Erforderlich für die Teilnahme ist ein negativer SARS-CoV-2-Virus Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden). Vollständig geimpfte und genesene Personen (Nachweis per App oder Impfpass) brauchen keinen Test.
Abgesehen vom Aufenthalt am festen Sitzplatz ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich.
Die Kontaktdaten aller Teilnehmer werden zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung festgehalten.
Kurzfristige Änderungen am Hygienekonzept, insbesondere eine Verlegung ins Freie bei zu großer Teilnehmerzahl, sind möglich.